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FAQ Scheidung allgemein

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FAQ Scheidung allgemein: Häufig gestellte Fragen zur Scheidung

Sehr geehrte Besucher, auf dieser Seite beantworte ich eine Reihe von Fragen außerhalb des klassischen Mandats mittels Frequently Asked Questions (FAQ). FAQ steht für häufig gestellte Fragen bzw. meist gestellte Fragen. Hierbei handelt es sich um eine bewährte Methode, welche sich im Internet durchgesetzt hat. Vielfach beantworte ich Ihr Anliegen bereits hier. Der Vorteil liegt auf der Hand. Sie erhalten sofort eine Antwort. Ferner dienen die FAQ Scheidung allgemein der Information und ermöglichen Ihnen einen allgemeinen Überblick. Beachten Sie jedoch, dass die Informationen auf dieser Seite eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen können. Falls Sie ein konkretes Rechtsproblem haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Keine Webseite kann eine persönliche individuelle anwaltliche Beratung ersetzen.


Wie kann ich meine Scheidung ohne Rosenkrieg über die Bühne kriegen?

Ganz einfach, lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
Um geschieden werden zu können, müssen die Eheleute im Regelfall ein Jahr getrennt leben. Diese Zeit kann man nutzen, um die Dinge, die mit der Scheidung im Zusammenhang geklärt werden müssen, zu regeln und nach Möglichkeit eine Einigung zu finden.
Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zum Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt für die Ehegatten, Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Regelung bezüglich Rückführung gemeinsamer Schulden, was wird mit der Ehewohnung und wie werden die gemeinsamen Haushaltsgegenstände geteilt.
Wenn dies vor der Einreichung des Antrags auf Ehescheidung geklärt wird, ist der Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren geringer und so lassen sich Kosten reduzieren. Auch ist dann der Scheidungstermin nur noch eine Formsache und er ist für Sie leichter durchzustehen, als wenn weiterhin die Fetzen fliegen.

Wie soll ich mich verhalten wenn ich vom Scheidungsanwalt meines Ehepartners oder vom Gericht einen Brief erhalte?

Wenn Ihnen in Sachen Ihrer Scheidung Briefe vom Gericht zugestellt werden, ignorieren Sie diese nicht. Versäumen Sie dadurch Fristen, können Sie deshalb vom Gericht belangt werden.
Sollte Ihnen ein Schreiben vom Anwalt Ihres Ehegatten zugehen, ist es in jedem Fall ratsam, dass Sie selbst ebenfalls einen Anwalt aufsuchen, um sich von diesem vertreten zu lassen.

Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wieder herstellen. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt muss nachweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Es gilt jedoch die Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Partner seit einem Jahr von einander getrennt leben. Getrennt leben Partner voneinander, wenn der Trennungswille nach außen hin sichtbar wurde, meist durch die räumliche Trennung voneinander. Nach Ablauf einer 3 jährigen Trennungsfrist, wird die Ehe grundsätzlich geschieden. Ausnahmen gibt es hier nur in seltenen Fällen, z.B. wenn die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse des gemeinsamen minderjährigen Kindes liegt.
Kann eine Ehe auch vor Ablauf 1 Jahres geschieden werden?
In Fällen, in denen eine Fortsetzung der Ehe völlig unzumutbar ist, kann die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Es reicht nicht, dass sich die Ehegatten extrem zerstritten haben. Es müssen schon besonders schwerwiegende Gründe vorliegen.

Macht es Sinn sich vor dem Scheidungstermin über die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang etc. zu einigen?

Ja. Das Verfahren vereinfacht sich erheblich. Am Ende steht eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, welche nach Ausarbeitung durch einen Anwalt später bei Gericht protokolliert oder auch schon vorher durch einen Notar beurkundet werden kann. Die Scheidung kann dann im Gerichtstermin sofort ausgesprochen werden. Die Übersendung des Scheidungsurteils dauert anschließend 2 Wochen bis 3 Monate (je nach Gericht).

Wie läuft der Scheidungstermin vor dem Familiengericht ab?

Die Ehepartner müssen ihre Ausweise vorlegen, damit sich das Gericht von ihrer Identität überzeugen kann. Anschließend werden die Ehepartner zum Scheitern ihrer Ehe vernommen, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden wollen. Sind Kinder aus der Ehe vorhanden, werden anschließend Fragen zur elterlichen Sorge geklärt. Ist die Scheidung gut durch Anwälte vorbereitet, dauert der gesamte Termin nicht länger als 15 Minuten. Sind jedoch Teile der Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang oder Versorgungsausgleich streitig, so kann eine Scheidung auch deutlich länger dauern.

Macht es Sinn, dass Trennungsjahr abzukürzen?

Die Dauer der Ehe kann durchaus Auswirkung auf bestimmte Ansprüche haben. Z.B. auf die Höhe und die Dauer des Unterhaltes oder z.B. des Versorgungsausgleiches. Also nicht voreilig die Scheidung beantragen.

Schadet mir ein Versöhnungsversuch im Trennungsjahr?

Nein, wenn der Versöhungsversuch nicht länger als etwa zwei Monate andauerte. Sinn des Versöhungsversuchs ist festzustellen, ob die Ehe gescheitert oder nicht gescheitert ist. Haben sich jedoch die Beteiligten zwischenzeitlich tatsächlich wieder in der Absicht versöhnt, wieder zusammenleben und es nicht nur ,,zu versuchen”, dürfte im Zweifel der Trennungszeitpunkt wieder neu zu berechnen sein.

Wird bei der Scheidung alles geregelt?

Grundsätzlich wird bei einem Scheidungsverfahren die Ehe geschieden und von Gesetzes wegen lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt – außer die Ehe ist von Kurzer Dauer. Alles andere wird nur auf Antrag eines Ehegatten behandelt.

Was ist der Stichtag beim Versorgungsausgleich?

Der Stichtag für den Versorgungsausgleich ist der letzte des Monats nachdem der Scheidungsantrag zugestellt worden ist. Also z.B. Zustellung des Scheidungsantrages am 03.05.2014. Ende des Zeitraumes für den Versorgungsausgleich am 30.04.2014. (Beginn ist der 1. des Monats, in dem geheiratet worden ist).
Also: Bei langer Trennung läuft der Versorgungsausgleich weiter, weil der Stichtag eben nicht die Trennung ist.

Wie lange dauert eigentlich ein Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt davon ab, was das Familiengericht alles regeln muss.
Geht es nur um die Scheidung, dauert ein Gerichtsverfahren nur einige Monate.
Soll bzw. muss auch der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, dann schreibt das Familiengericht alle in Frage kommenden Rentenstellen an. Bis von dort die Post dann zurück ist, dauert es manchmal einige Monate.
Falls neben der Scheidung auch der Zugewinnausgleich und der nacheheliche Unterhalt vom Familiengericht geregelt werden soll, kann von einer Verfahrensdauer von mindestens 6 Monaten, häufig sogar von über einem Jahr ausgegangen werden.
Mein Ziel ist es, möglichst eine zeitnahe Scheidung zu ermöglichen. Allerdings brauchen finanzielle Forderungen manchmal Zeit und Sorgfalt. Dann dauert die Scheidung zwar länger, aber die finanziellen Interessen des Mandanten sind gewahrt.

Was kostet mich die Scheidung?
Das hängt zum einen davon ab, was alles zu klären ist, also ob nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden sollen, oder ob auch Fragen u. a. des Unterhalts, Zugewinns oder des Sorgerechts klärungsbedürftig sind. Weiter, ob die Klärung dieser Fragen außergerichtlich erfolgen kann oder gerichtlich geklärt werden müssen. Weiter hängt die Frage der Kosten vom Streitwert/Verfahrenswert ab. Wie auch in anderen zivilrechtlichen Verfahren steht Ihnen auch im familienrechtlichen Verfahren die Verfahrenskostenhilfe zur Seite, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Dauerte das Scheidungsverfahren so lange, weil der Rechtsanwalt mit der längeren Dauer mehr verdient?

Es ist nicht richtig, dass Rechtsanwälte bei einem länger andauernden Scheidungsverfahren mehr verdienen, was mitunter angenommen wird. Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach den jeweiligen Verfahrenswerten.  Alle Rechtsanwälte haben den Wunsch, eine Akte möglichst zeitig abzuschließen. Eine lange Verfahrensdauer ist sowohl für die Mandanten zermürbend als auch für den Rechtsanwalt, der über Monate immer neue Schriftsätze verfassen muss und daran keinen Cent mehr verdient.


 

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