Ich biete Ihnen anwaltliche Erstberatung zum Festpreis.
Anwalt Erstberatung Familienrecht Oberhausen Duisburg
Bevor man zum Anwalt geht, möchte man natürlich auch gerne wissen, was es kostet. Und ein guter und unabhängiger Anwalt klärt Sie zu Beginn der Beratung über die Kosten auch gerne auf.
Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind, nachstehende Erstberatungspreise zur Grundlage zu machen.
Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.
ANWALT ERSTBERATUNG FAMILIENRECHT OBERHAUSEN DUISBURG
TRENNUNG / SCHEIDUNG EINVERNEHMLICH – ERSTBERATUNG 40,00 EUR inkl. MwSt.
TRENNUNG / SCHEIDUNG STREITIG – ERSTBERATUNG 60,00 EUR inkl. MwSt.
TRENNUNGS – UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG – ERSTBERATUNG 80,00 EUR inkl MwSt.
SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt
KOSTENFREIES ORIENTIERUNGSGESPRÄCH BEI SCHEIDUNG – 0,00 € *
(* Sie leben seit ca. 9 Monaten getrennt? Sie haben überwiegend Fragen zum Ablauf und den Kosten der Scheidung? Sie erhalten keine Beratungshilfe? Dann können Sie gerne das unverbindliche kostenfreie Orientierungsgespräch bei Scheidung in Anspruch nehmen.)
Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen. Wenn Sie dann der Überzeugung sind, die richtige Wahl getroffen zu haben, können Sie mich bei Bedarf gerne auch weitergehend mandatieren und mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Jede ggf. weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.
Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.
Für den Fall, dass Ihnen keine Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, biete ich Ihnen für Ihre Scheidung und alle anderen familiengerichtlichen Verfahren flexible Ratenzahlungsmodelle an. So können Sie Ihre Scheidung ohne Mehrkosten in angemessenen Raten zahlen.
Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.
Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.