Anwalt Familienrecht Oberhausen Duisburg – Scheidungsfinanzierung
Scheidungsfinanzierung ohne Verfahrenskostenhilfe
Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Scheidung, soweit Sie keine Verfahrenskostenhilfe erhalten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Scheidung ohne Mehrkosten in drei Teilbeträgen zu zahlen:
- Ein Drittel bei Beauftragung
- Ein Drittel nach 2 Monaten
- Ein Drittel bis zum Scheidungstermin
Lediglich die Gerichtskosten müssen vollständig von Ihnen verauslagt werden.
Zinsen und weitere Gebühren werden nicht berechnet.
In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit der monatlichen angemessenen Ratenzahlung auf die entstehenden Anwaltskosten. Sprechen Sie mich im Termin an.
Anwalt Familienrecht Oberhausen Duisburg – Scheidungsfinanzierung