Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen
Ich biete Ihnen anwaltliche Erstberatung zum fairen Festpreis.
Anwalt Familienrecht Oberhausen Erstbefratung
Bevor man zum Anwalt geht, möchte man natürlich auch gerne wissen, was es kostet. Und ein guter und unabhängiger Anwalt klärt Sie zu Beginn der Beratung über die Kosten auch gerne auf. Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind, nachstehende Erstberatungspreise zur Grundlage zu machen.
Anwalt Familienrecht Oberhausen Erstberatung
TRENNUNG / SCHEIDUNG/ – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt.
SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 39,00 EUR inkl. MwSt
Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen. Wenn Sie dann der Überzeugung sind, die richtige Wahl getroffen zu haben, können Sie mich bei Bedarf gerne auch weitergehend mandatieren und mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Jede ggf. weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.
Faire und überschaubare Kosten möchte ich Ihnen auch über das Erstberatungsgespräch hinaus anbieten. Sollten Sie weitergehende anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, so erläutere ich Ihnen meine Kostenstruktur gerne persönlich.
Für den Fall, dass Ihnen keine Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, biete ich Ihnen für Ihre Scheidung und alle anderen familiengerichtlichen Verfahren flexible Ratenzahlungsmodelle an. So können Sie Ihre Scheidung ohne Mehrkosten in angemessenen Raten zahlen.
Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.
Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.