Ihr Scheidungsanwalt in Oberhausen
Wir regeln Ihre Trennung und Scheidung – Lösungsorientiert. Einvernehmlich. Gerecht.
Ist Ihnen schon bekannt, welche Scheidungsfolgen speziell in Ihrem Fall zu regeln sind? Je früher Sie wissen, welche Maßnahmen für die Zeit nach der Scheidung zu treffen sind, umso größer ist die Chance, teure Fehler und Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Spätestens mit Ablauf des Trennungsjahres stellt sich die Frage, ob bzw. welche rechtlichen Folgen Ihrer Scheidung Sie geregelt haben möchten bzw. welche geregelt werden sollten. Juristisch spricht man von Scheidungsfolgen = „Sachen, die der Scheidung folgen“. Hierbei handelt es sich um die mit einer Scheidung verbundenen Probleme, die nicht unbedingt mit der Trennung regelungsbedürftig werden:
✔ Versorgungsausgleich
✔ Kindesunterhalt
✔ Ehegattenunterhalt nach Scheidung
✔ Zugewinnausgleich
✔ Sorge- und Umgangsrecht
✔ endgültige Entscheidung über Ehewohnung & Haushaltsgegenstände
Der Versorgungsausgleich wird mit jeder Scheidung automatisch durchgeführt, wenn Sie durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart haben. Alle anderen Folgesachen werden vom Gericht nur dann bearbeitet, wenn einer der Eheleute bei ungelösten Streitigkeiten einen entsprechenden Antrag stellt. Dieser Antrag ist bis spätestens 2 Wochen vor dem Scheidungstermin zu stellen. Davon, wie viele und welche Anträge gestellt werden, hängt die Dauer des Scheidungsverfahrens ab.
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Was ist zu regeln?