Familienrecht - Ehescheidung - Unterhalt - Trennung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Versorgungsausgleich - Kindesunterhalt

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Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen

Anwalt Scheidung Oberhausen Duisburg

Anwalt Scheidung einvernehmlich Oberhausen

Anwalt mit langjähriger Expertise bei Scheidung

Anwalt Scheidung einvernehmlich Oberhausen Duisburg


Fast jeder wünscht nach der Trennung eine schnelle, kostengünstige Scheidung und möglichst eine Einigung in den damit verbundenen Folgesachen ohne teure und belastende Gerichtsverfahren.

Nicht die Schärfe der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Partei bestimmt daher meine Arbeit, sondern die fachlich wohl durchdachte konsequente Begleitung von der Trennung bis zur Scheidung.

Die Jahrzehnte meiner Tätigkeit als Scheidungsanwalt haben gezeigt, dass dieser Weg in den allermeisten Fällen zu besseren Ergebnissen führt als der Streit vor den Familiengerichten.


Auf einen Blick:

  • Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn sich die Eheleute über alle Rahmenbedingungen einig sind.
  • Vor dem Scheidungsantrag muss ein Trennungsjahr erfolgt sein.
  • Eine einvernehmliche Scheidung läuft deutlich schneller und kostengünstiger ab als eine strittige Scheidung.
  • bei einer einvernehmlichen Scheidung herrscht (auch) Anwaltspflicht.

Schnell – Stressfrei – Kostensparend – Mit einem einzigen Anwalt durchführbar.

Sie möchten die Scheidung einleiten? Ich garantiere die niedrigsten Kosten in Ihrem Scheidungsverfahren, in dem ich nur die gesetzlichen Mindestgebühren berechne.


Die einvernehmliche Scheidung bedeutet für Sie den geringstmöglichen Kosten- und Zeitaufwand.

Sollten gegengebenefalls noch Fragen des Unterhaltes, Sorgerechts, Umgangs oder Zugewinns zu klären sein, unterstütze ich Sie bei der Erzielung einer gütlichen Einigung auch im Vorfeld.

Entgegen häufiger Meinung gibt es auch für eine einvernehmliche Scheidung keinen „gemeinsamen Anwalt“. Bei der Scheidung vertrete ich die antragstellende Partei und die andere Partei stimmt dem Antrag zu. Für die einfache Zustimmung zur Scheidung bedarf es keines zweiten Rechtsanwaltes.

Auch im einvernehmlichen Scheidungsverfahren ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat und Sie keine andere Vereinbarung getroffen haben. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der amtlichen Formulare und helfen bei offenen Fragen.

Sobald die Rentenkonten geklärt sind, begleiten wir Sie zum Scheidungstermin bei Gericht. Sie werden zu den Scheidungsvoraussetzungen persönlich angehört. Anschließend wird die Scheidung ausgesprochen. Wenn alle Fragen im Vorfeld geklärt wurden, ist der Termin eine reine Formsache und dauert in der Regel nicht länger als zehn Minuten.

Die Kosten beim Anwalt Scheidung einvernehmlich Oberhausen Duisburg

Bei der Höhe der Kosten wirkt sich die einvernehmliche Scheidung aus folgenden Gründen zu Ihren Gunsten aus

  • es muss nur ein Anwalt bezahlt werden
    • freiwillige Kostenteilung möglich
  • als Ihr Anwalt vertrete ich Sie vor Gericht nur in den für die Scheidung unbedingt notwendigen Fragen
    • Vermögen (Immobilien, Aktien, etc.) spielen für meine Gebühren und die Gerichtsgebühren keine Rolle
  • es werden lediglich die gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestgebühren von mir berechnet, die von keinem Anwalt unterschritten werden dürfen
    • keine hohen Stundensätze und undurchschaubare Zeiterfassungen

Die gesetzlichen Scheidungskosten richten sich nach dem aktuellen Netto-Einkommen beider Ehegatten.

Auf die Gerichtskosten wirkt sich eine einvernehmliche Scheidung nicht aus.

Für die Scheidung berechne ich nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Streitwert bemisst sich am 3-fachen gemeinsamen Nettoeinkommen der Parteien zzgl. 10 % für jedes auszugleichende Rentenanrecht.

Kosten einvernehmliche Scheidung – Beispiel:

Nettoeinkommen Ehemann: 2.000,- €
Nettoeinkommen Ehefrau: 1.000,- €
2 auszugleichende Rentenanrechte

Streitwert: (3.000,- € x 3) + (2 x 1.900,- €) = 11.000,- €
Gerichtskosten 606,- €
Anwaltsgebühren nach RVG 1.215,- € (inkl. Mwst.)

Die Gerichtskosten müssen in einer Summe an die Gerichtskasse gezahlt werden.

Die Anwaltsgebühren für eine einvernehmliche Scheidung können im Einzelfall in Raten gezahlt werden.

So zahlen viele meiner Mandanten zB. für das Scheidungsverfahren eine monatliche Rate in Höhe von
85,00 € – 125,00 €.

Sprechen Sie mich für Ihre einvernehmliche Scheidung einfach darauf an.


Bei der einverständlichen Scheidung kann eine Ehe auch grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Wenn die Eheleute sich einig sind, können sie übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt vortragen. Das Gericht übernimmt in der Regel ohne weitere Prüfung die übereinstimmenden Angaben der Eheleute.

Ich freue mich über Ihr Interesse an meinem Leistungsangebot einvernehmliche Scheidung und begrüße Sie gern zu einem persönlichen Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei, soweit Sie seit zumindest 10 Monaten von ihrem Ehepartner getrennt leben und Sie und Ihr Ehegatte sind sich einig, dass die Scheidung nun eingereicht werden soll.

Als moderner Dienstleister bitte ich darum, einen Beratungstermin bei mir als Anwalt Scheidung einvernehmlich Oberhausen unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand online zu vereinbaren. Klicken Sie hierzu einfach auf den entsprechenden Button und folgen Sie den erscheinenden Anweisungen.

IHR ANWALT SCHEIDUNG EINVERNEHMLICH FÜR DAS STÄDTEDREIECK OBERHAUSEN, DUISBURG UND MÜLHEIM


 

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