Familienrecht - Ehescheidung - Unterhalt - Trennung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Versorgungsausgleich - Kindesunterhalt

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Anwalt Scheidungsfolgenvereinbarung Oberhausen

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Anwalt Scheidungsfolgenvereinbarung Oberhausen: Erstellung einer unterschriftreifen Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein Kernbereich im Familienrecht ist die individuelle Erstellung einer unterschriftsreifen Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung in meinem Falle sinnvoll?

Grundsätzlich stellt eine zwischen den Ehegatten geschlossene Scheidungfolgenvereinbarung die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit dar, sämtliche Sachverhalte im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ehescheidung zu regeln.

Zusätzlich stellt eine gerichtlich protokollierte Scheidungsfolgenvereinbarung oder notarielle Urkunde einen Titel dar, mit welchem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Da es sich bei der Scheidungsfolgenvereinbarung um eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten handelt, macht diese nur Sinn, wenn das Verhältnis zwischen den Ehegatten zumindest in Bezug auf die einvernehmliche Scheidung noch funktionieren sollte.
Sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen von der Aufteilung des Hausrates, des Kindesunterhalts, des Umgangs- und Sorgerechts, des Trennungsunterhalts, des nachehelichen Unterhalts, des Versorgungsausgleichs bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Rahmen des Zugewinnausgleichs können in einer derartigen vertraglichen Vereinbarung geregelt werden. Nicht alle Vereinbarungen sind formfrei wirksam, sondern bedürfen der Beurkundung.

Der Vorteil der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung liegt in der Ersparnis von Zeit und Kosten durch geringere Gerichts- und Anwaltsgebühren gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren. Wenn nämlich über die Scheidungsfolgen keine Übereinkunft zwischen den Eheleuten erzielt werden kann, bleibt einem nur der längere und kostenintensivere Weg der gerichtlichen Klärung.
Dabei erhöht jede einzelne gerichtlich zu klärende Folgesache die Kosten der Scheidung.
Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil der außergerichtlichen Regelung liegt darin, dass gemeinsam gefundene Lösungen auch häufig zu einer Entspannung der konfliktgeladenen Trennungssituation beitragen, weil beiden Seiten langwierige, streitige und mit ungewissem Ausgang behaftete Prozesse erspart werden.

Die Vorteile einer umfassenden außergerichtlichen Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen in einer Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung beim Scheidungsanwalt Oberhausen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • kein Zeitdruck
  • keine jahrelangen Prozesse durch Instanzen
  • kein Kostenrisiko durch ungewissen Prozessausgang
  • deutliche Kostenersparnis durch den Wegfall von Gerichtsverfahren
  • Minimierung von Risiken
  • schnellere Scheidung
  • Vermeidung unnötiger Energieverschwendung durch anhaltende Streitigkeiten
  • zeitnahe Wiedererlangung der trennungsbedingt stark eingeschränkten Lebensqualität und Lebensfreude.

 

Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich nicht pauschalisieren. Sie richten sich vielmehr nach dem jeweiligen Inhalt und Regelungsumfang. So ist für die Kostenbestimmung der sogenannten „Verfahrenswert/ Gegenstandswert“ entscheidend. So sind die Kosten konsequenterweise nur dann wesentlicher höher, wenn innerhalb der Scheidungsfolgenvereinbarung auch eine Vermögensübertragung ( z. B. Hausübertragung) mitgeregelt werden soll.

Der Anwalt für Scheidungsfolgenvereinbarung Oberhausen Duisburg klärt Sie gerne über die anfallenden Kosten in einem persönlichen Erstgespräch auf.

Es gibt verschiedene Arten von Scheidungsanwälten. Die einen versuchen grundsätzlich eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Die anderen sind stets auf Krawall gebürstet und reiten ihre Mandanten oft in unzählige unnötige Prozesse. Sie kosten den Mandanten oft ein Vermögen. Als Scheidungsanwalt Oberhausen versuche ich, dass sich alle Beteiligten nach der Scheidung noch im Spiegel und den anderen anschauen können. Wenn es aber zu keiner gütlichen Einigung kommen kann und es erforderlich ist einen Konflikt auszutragen, muss man dem Mandanten bestmöglich zur Seite stehen.

Wer Kosten sparen will, sollte daher stets eine Einigung auf einer möglichst niedrigen Eskalationsstufe anstreben. Am Besten also außergerichtlich und verbindlich fixiert in einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann muß vor Gericht nur noch die Scheidung selbst und gegebenfalls noch der Versorgungsausgleich geklärt werden. Und für die übrigen Angelegenheiten fallen Gerichtskosten sowie Anwaltsgebühren für das Gerichtsverfahren nicht mehr an.

Dies bedeutet selbstverständlich nicht, daß auf die Durchsetzung der eigenen Rechte verzichtet und eine Einigung „um jeden Preis“ erzielt werden soll. Nur wer seine Rechte kennt und dem anderen gegenüber auch kompetent vertreten kann, wird als Verhandlungspartner ernst genommen. Und nur ernsthafte Verhandlungen von beiden Seiten führen letztlich auch zum gewünschten Erfolg, einer die Interessen beider Seiten wahrenden angemessenen Scheidungsfolgenvereinbarung.


IHR ANWALT SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG OBERHAUSEN IM STÄDTEDREIECK OBERHAUSEN, DUISBURG UND MÜLHEIM

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