Die für Sie vorteilhafte Honorargestaltung bei Scheidung
Günstiger als bei uns werden Sie nicht geschieden. Das ist unser Versprechen an Sie! Doch wie können wir dies gewährleisten? Ganz einfach. In Deutschland richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). An dieses sind die Rechtsanwälte gebunden. Das bedeutet, dass nicht weniger Gebühren verlangt werden dürfen, als gesetzlich vorgeschrieben. Viele Anwälte (für Familienrecht) verlangen aber weitaus höhere Gebühren. Wir nicht! Wir garantieren Ihnen, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren berechnet werden.
Eine einvernehmliche Scheidung kostet durchschnittlich 1.300,00 € – 2.300,00 € einschließlich Gerichtskosten. Wir machen es in der Regel so, dass wir einen Vorschuss in Höhe von 30% inkl. USt. auf die Anwaltskosten berechnen (je nach Verfahrenswert Ihrer Scheidung) und dann schon bereits den Scheidungsantrag bei Gericht für Sie einreichen. Insoweit gehen wir mit den verbleibenden Anwaltskosten in Vorleistung und Sie verlieren keine wertvolle Zeit. Über den verbleibenden Betrag finden wir eine angemessene zinsfreie monatliche Zahlungsweise. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Termin unter Zugrundelegung Ihres Einkommens zu den Kosten in Ihrem Scheidungsverfahren als auch zu den Voraussetzungen Ihrer Scheidung. Wir machen den Weg frei für Ihre Scheidung – unkompliziert und schnell.
vorteilhafte Honorargestaltung bei Scheidung