Das Scheidungsverfahren
Scheidungsverfahren Oberhausen
Das Scheidungsverfahren kann nach Ablauf des Trennungsjahres durch eine/n Anwält*in eingeleitet
werden. Trennung bedeutet getrennt leben von Tisch und Bett. Eine Trennung kann auch innerhalb der
gemeinschaftlichen Wohnung erfolgen.
Im Scheidungsverfahren reicht es aus, wenn sich der/die antragstellende Ehepartner*in anwaltlich
vertreten lässt. Der/die andere Ehepartner*in ist bei dieser Konstellation nicht anwaltlich vertreten. Dies
wird als „Scheidung mit einem Anwalt“ verstanden.
Ob dies sinnvoll ist, hängt davon ab, ob sich die getrennt lebenden Eheleute einig sind. Wenn keine
Einigung erzielt werden kann, sollten sich beide anwaltlich vertreten lassen. Der/die nicht anwaltlich
vertretene Ehepartner*in sollte sich rechtzeitig familienrechtlich beraten lassen.
Mit dem Scheidungsverfahren wird üblicherweise der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei
werden alle gesetzlichen und privaten Ansprüche auf Altersversorgung, die während der Ehe erworben
wurden, wechselseitig ausgeglichen.