Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Sofern Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die anfallende Rechtsanwaltsvergütung selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für das Erstberatungsgespräch und die außergerichtliche Tätigkeit sowie Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren zu beantragen, sofern die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Verfahrens- und Prozesskostenhilfe kann vom Gericht ratenfrei oder mit einer zu zahlenden Rate, die sich an Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten orientiert, festgesetzt werden.
Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.
Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.