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Be­ra­tungs­hilfe und Prozesskostenhilfe

Be­ra­tungs­hilfe und Prozesskostenhilfe

So­fern Sie aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht in der Lage sind, die an­fal­lende Rechts­an­walts­ver­gü­tung selbst zu tra­gen, be­steht die Mög­lich­keit, Be­ra­tungs­hilfe für das Erst­be­ra­tungs­ge­spräch und die au­ßer­ge­richt­li­che Tä­tig­keit so­wie Verfahrens- oder Pro­zess­kos­ten­hilfe für ge­richt­li­che Ver­fah­ren zu be­an­tra­gen, so­fern die Rechts­ver­fol­gung Aus­sicht auf Er­folg hat. Verfahrens- und Pro­zess­kos­ten­hilfe kann vom Ge­richt ra­ten­frei oder mit ei­ner zu zah­len­den Rate, die sich an Ih­ren wirt­schaft­li­chen Mög­lich­kei­ten ori­en­tiert, fest­ge­setzt wer­den.

Bei Prozesskostenhilfe bzw.Verfahrenskostenhilfe bringen Sie bitte unbedingt das Formular zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt und mit Belegen versehen zum Termin mit. Ein Formular hierfür können Sie sich unter www.justiz.nrw/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php herunterladen.

Bei Beratungshilfe holen Sie sich bitte unbedingt vor Wahrnehmung des Besprechungstermins einen sog. Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht.

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