Scheidungsanwalt Oberhausen
Die kostenlose Beratung bei geplanter einvernehmlicher Scheidung
- Sie leben bereits ein Jahr getrennt und haben die feste Scheidungsabsicht.
- Sie und Ihr Ehegatte sind sich einig, dass die Scheidung nun eingereicht werden soll.
- Abgesehen vom Versorgungsausgleich soll nichts weiter mit geregelt werden.
- Vor Einreichung der Scheidung wünschen Sie eine Kalkulation der Kosten und haben einige Fragen zum Ablauf des Verfahrens. Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, sollten Sie sich nicht scheuen, mich auf die Möglichkeit von Ratenzahlungen anzusprechen
Die relevanten Fragen beantworte ich Ihnen als Scheidungsanwalt Oberhausen gerne kostenlos und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
Nätürlich bin ich auch für Sie als Anwalt einvernehmliche Scheidung für Duisburg und als Anwalt einvernehmliche Scheidung für Mülheim tätig.
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Kostenlose Beratung bei geplanter Scheidung
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