Familienrecht - Ehescheidung - Unterhalt - Trennung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Versorgungsausgleich - Kindesunterhalt

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vorsorgender Ehevertrag

Rechtsanwalt Familienrecht Oberhausen – vorsorgender Ehevertrag


Die meisten wissen nicht, worauf sie sich bei der Ehe einlassen. Viele Paare planen ihre Hochzeit genau, denken aber kaum über die rechtlichen Folgen einer Ehe nach, Eheverträge gelten als unromantisch. Die Gesetzeslage ist aber noch unromantischer und immer noch auf die Hausfrauenehe eingestellt. Sie schützt den finanziell Schwächeren, was grundsätzlich gut ist. Aber ich finde es nicht zeitgemäß, dass bei der Scheidung auch Vermögen geteilt wird, das nicht auf gemeinsamer Arbeitsleistung beruht. Mal angenommen, Sie haben vor der Ehe eine Wohnung gekauft. Wenn sich deren Wert während der Ehe verdoppelt, müssen Sie den Wertzuwachs teilen. Wenn dazu nichts beigetragen wurde, ist das ungerecht.

Im Ehevertrag kann man z. B. Vereinbarungen über Vermögen, Unterhalt und Rentenausgleich festschreiben. Dafür muss das Paar über die weitere Lebensplanung reden. Einseitig unfaire Vereinbarungen sind ausgeschlossen, man kann z. B. nicht festlegen, dass ein Partner die Kinder betreut, bis sie 18 sind – und dann komplett auf den Unterhalt oder Rentenausgleich verzichten.

Noch gilt bei vielen ein Ehevertrag als unromantisch. Die Ehe braucht Vertrauen, keine Regelungen. Ein Argument, dass bei näherer Betrachtung kaum mehr greifen kann, denn jede Ehe begründet einen Ehevertrag ganz alleine. Schließlich gelten die Regelungen des BGB ab dem Tag des „Ja-Worts“. Von diesem Standpunkt aus ist nicht erklärbar, warum Menschen nicht die Möglichkeit nutzen, der eigenen Ehe eigene Regelungen und Vorstellungen zu unterwerfen, und das neue gemeinsame Leben gemeinsam unter Ansatz eigener Rechtsanschauungen bestmöglich regeln.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Eheleute (vor der Ehe oder auch während der Ehe, ob aus Anlass einer Trennung oder nicht) über die Möglichkeiten, wie man z. B. rechtliche Fragen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Rechtsfragen um Grundstücke und Versorgungsausgleich, anders und insgesamt passender regeln kann.

Die Möglichkeiten der Reglungen in einem vorsorgenden Ehevertrag sind dabei vielfältig:

            • Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf einen Maximalbetrag oder eine gewisse Dauer,
            • Ausschluss des Ausgleichs von Vermögenszuwachs während der Ehe,
            • Regelungen zu Schenkungen der Eltern/Schwiegereltern, insbesondere bei Grundstücken,
            • Abfindungsregelungen, um die teure Teilung bei Rentenversicherungen im Falle der Ehescheidung zu umgehen (Ausschluss des Versorgungsausgleichs),
            • Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?Insbesondere auch Unternehmer/Selbstständige sollten in diesem Bereich rechtzeitig Vorsorge treffen. Schnell tritt doch der Fall ein, dass man sich auseinander gelebt hat und scheiden lassen will. Hiernach bestehen für jeden Ehegatten Ansprüche auf Zugewinnausgleich. Sollte dieser Zugewinn in der Wertsteigerung eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung (GmbH Anteil) liegen, so kann der Ehepartner Wertersatz verlangen. Dieser Wertersatz ist in Geld geschuldet. Insoweit die Mittel im Unternehmen gebunden sind, bleibt dann meist nichts anders übrig, als die Beteiligung oder das Unternehmen zu verkaufen. Hier kann durch einen Ehevertrag rechtzeitig Vorsorge getroffen werden.

              RECHTSANWALT  FRANK DUIC – ANWALT FÜR FAMILIENRECHT UND SCHEIDUNG – VORSORGENDER EHEVERTRAG – IN OBERHAUSEN

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