Familienrecht - Ehescheidung - Unterhalt - Trennung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Versorgungsausgleich - Kindesunterhalt

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Unterhaltsklage im Familienrecht

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Eine der häufigsten familienrechtlichen Streitigkeiten stellen die Unterhaltsfragen dar, unabhängig davon, ob es um die Zahlung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht.

Ist eine Klage vor Gericht erfolgreich, so erhält der Berechtigte aus dem Urteil einen Titel, der im Rahmen der Zwangsvollstreckung bei Bedarf auch zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Anwalt Unterhaltsklage Oberhausen Duisburg: Wie verläuft das Verfahren?

Bevor der Klageweg beschritten wird, sollte der Unterhaltspflichtige durch den Berechtigten schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden. Besonders wichtig ist hier, dass der Anspruch auch rechtzeitig geltend gemacht wird, denn andernfalls kann eine Durchsetzung nicht möglich sein. Außerdem ist eine Geltendmachung von Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich, denn die Zahlung soll immer nur der Deckung des aktuellen Lebensbedarfs dienen.

Das gerichtliche Verfahren beginnt mit der Stellung eines Antrags auf monatliche Zahlung von Unterhalt. Der Antrag beinhaltet in den meisten Fällen das Begehren zur Verpflichtung der Zahlung von den künftigen Beträgen sowie der Zahlung der Beträge mit denen sich der Pflichtige im Rückstand befindet.

Damit der Antrag vor Gericht vollständig und mit richtigen Informationen eingereicht werden kann muss der Antrag eine Vielzahl an Daten enthalten, so zum Beispiel alle Daten über die persönlichen Verhältnisse der Person, Angaben zur Trennung bzw. Scheidung und wann diese rechtskräftig geworden ist sowie Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse und vieles Weiteres. Bezüglich der im Antrag enthaltenen Informationen ist auch auf die Art des begehrten Unterhalts abzustellen.

Zuständig für den Antrag ist das örtliche Amtsgericht, im speziellen das Familiengericht. Örtlich zuständig ist das Gericht, bei dem auch die Scheidung anhängig war oder ist. Geht es um die Durchsetzung von Kindesunterhalt, so ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Kind oder der für das Kind zum Handeln befugte Elternteil seinen Gerichtsstand hat. Dies soll einer zu großen Belastung des Kindes durch den Prozess entgegenwirken.

Der Antrag muss begründet werden. Die Beweislast liegt regelmäßig bei demjenigen, der den Anspruch auf Zahlung stellt. Es muss also dargelegt werden, dass eine Ehe zwischen den beteiligten Personen bestanden hat, dass die Personen getrennt leben, gegebenenfalls, dass die Ehe auch rechtskräftig geschieden wurde und dass die zusätzlichen Voraussetzungen der Unterhaltsansprüche bestehen. So zum Beispiel, dass die Kinderbetreuung oder eine Krankheit die Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt der Scheidung nicht zumutbar macht.
In manchen Fällen kann auch den Klagegegner eine Darlegungspflicht treffen, so muss er zum Beispiel im Rahmen der Begrenzung des Unterhaltsanspruchs substantiiert darlegen, dass dem anderen Teil keine ehebedingten Nachteile entstanden sind.

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