Rechtsanwalt für Familienrecht

Anwalt Scheidung Oberhausen Duisburg

Scheidung mit einem Anwalt Duisburg

Scheidungsanwalt Duisburg

Scheidung mit einem Anwalt Duisburg


Eine Scheidung erfolgt in Deutschland ausschließlich beim Familiengericht und vor dem Scheidungsrichter. Macht es da Sinn, einen Scheidungsanwalt zu nehmen?

Die familienrechtlichen Vorschriften verlangen zwingend, dass bei einer Ehescheidung mindestens eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (sog. Anwaltszwang).

Genau hier wird es interessant für die Ehepartner, die einvernehmlich geschieden werden wollen. Also die Ehefrauen und Ehemänner, die keinen Rosenkrieg austragen und die Folgen ihrer Scheidung schon außergerichtlich besprochen und geklärt haben.

Zwischen den getrennt lebenden Partnern herrscht also Einigkeit über die Scheidungsfolgen.

Scheidung mit einem Anwalt Duisburg – geeignete Fälle

Wenn also kein Streit (mehr) über

  • Sorgerecht,
  • Kindesunterhalt,
  • Ehegattenunterhalt,
  • Hausrat und Ehewohnung,
  • Zugewinnausgleich

besteht, reicht ein Anwalt für die Einreichung des Scheidungsantrages.

Das erspart Ihnen die Hälfte der Anwaltskosten und – da diese Kosten den „Löwenanteil“ der Scheidungskosten ausmachen – ca. 40% der Gesamtkosten Ihrer Scheidung. Vereinbaren sie gerne einen Erstberatungstermin.

Bei der einverständlichen Scheidung kann eine Ehe auch grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Wenn die Eheleute sich einig sind, können sie übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt vortragen. Das Gericht übernimmt in der Regel ohne weitere Prüfung die übereinstimmenden Angaben der Eheleute!

Einvernehmliche Scheidungen sind oft auch schnelle Scheidungen, insbesondere wenn die Eheleute keine drei Jahre miteinander verheiratet sind oder auf die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleiches – also auf die Teilung der in der Ehezeit entstandenen Anwartschaften für Renten und Pensionen – verzichten. Dieser Verzicht kann für unter 400 € Notargebühren bereits im Vorfeld der Scheidung vereinbart werden.

Ich vermeide unnötigen administrativen Aufwand, daher zahlen Sie bei mir nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren für Ihre Ehescheidung.


Sie planen eine einvernehmliche Scheidung und es bestehen keine Streitpunkte mit dem Noch-Ehepartner. In diesem Fall erläutere ich Ihnen kostenfrei den Ablauf der Scheidung, die Kosten für das Verfahren und auf Wunsch unterbreite ich Ihnen ein Ratenzahlungsangebot zur Deckung der anwaltlichen Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren.
Beratungen und Besprechungen finden in angenehmer Atmosphäre im Tectrum Duisburg (Eingang Tec-Center), Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg (Neudorf) statt.

Scheidung mit einem Anwalt Duisburg


 


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