Familienrecht - Ehescheidung - Unterhalt - Trennung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Versorgungsausgleich - Kindesunterhalt

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Das Sorgerecht ist das Kernstück

der elterlichen Verpflichtung gegenüber den Kindern und ist häufig der Streitpunkt in der Auseinandersetzung der Eltern, obwohl es vielleicht tatsächlich um ganz andere Probleme geht.

Sorgerecht – Rechte und Pflichten für Kinder zu sorgen

Auch bei Scheidung: Kindeswohl steht im Mittelpunkt

Gemäß § 1627 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) „Ausübung der elterlichen Sorge“ sind Eltern verpflichtet, das Sorgerecht für ihre Kinder eigenverantwortlich und im gegenseitigen Einvernehmen auszuüben. In § 1627 heißt es dazu:

„Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen sich zu einigen.“

Das macht deutlich: Das Sorgerecht stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Bei Meinungsverschiedenheiten stehen die Sorgeberechtigten in der Pflicht, eine Einigung zu erzielen. Wer sorgeberechtigt ist, das hat der Gesetzgeber klar und eindeutig geregelt. Sind die Eltern verheiratet, dann steht die Sorge für Kinder, die in der Ehe geboren wurden, beiden Elternteilen gemeinsam zu.

Generell gilt: Leibliche Mütter besitzen das Sorgerecht für Ihre Kinder prinzipiell seit der Geburt. Bei Vätern wird das Sorgerecht hingegen zugeordnet. Das kann beispielsweise durch die Eheschließung mit der Mutter geschehen. Damit über die Grundsätze der elterlichen Sorge keine Zweifel aufkommen, hat der Gesetzgeber auch hier eindeutige Regelungen getroffen. In § 1626 BGB Elterliche Sorge, Grundsätze heißt es:

„(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).“

Damit ist der Rahmen des Sorgerechts umfassend abgesteckt. Weiterhin heißt es:

„(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.“

Deutlich wird, dass der Gesetzgeber die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes ganz eng mit der elterlichen Sorge verknüpft. Im Gesetzestext heißt es:

„(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.“

Alleiniges Sorgerecht für Kinder beantragen

Auch wenn der Gesetzgeber den Umgang beider Elternteile zum Wohl des Kindes hoch gewichtet, so stellt sich dieser Aspekt des Sorgerechts im Alltag der Betroffenen vielfach völlig anders dar. Trotz der eindeutigen Gesetzeslage wird die Frage des Sorgerechts durch eine Trennung der verheirateten Eltern aufgeworfen. Gleiches gilt demzufolge auch bei Scheidungen. Unter bestimmten Bedingungen können Mütter und Väter beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder beantragen.

Ein Blick in unsere Kanzlei zeigt: Diese Fälle sind gar nicht so selten. Unterschiedliche Interessen im Falle einer Trennung hinsichtlich des Kindeswohls sind vielfach Auslöser ernsthafter Konflikte. Aus Erfahrung wissen wir, dass entsprechende Auseinandersetzung weit in das alltägliche Leben der Betroffenen eingreifen, sodass es durchaus sinnvoll sein kann, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, um dem Wohl des Kindes zu entsprechen.

Gemeinsames Sorgerecht mit Veto-Option

Ein Blick auf die Gesetzeslage zeigt die Konstruktion des Sorgerechts auf: Das gemeinsame Sorgerecht ist so angelegt, dass beide Elternteile die eigene Verantwortung für ihre Entscheidungen hinsichtlich der Kindeserziehung tragen. Dennoch kann der jeweils andere Elternteil Widerspruch bei den Entscheidungen des Ex-Partners einlegen – es gilt für leibliche Eltern ebenso wie Adoptiveltern. Dieses Veto-Recht ist zwar nur für Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gedacht, kann aber das tägliche Leben erheblich beeinflussen. Einblicke ins Familienrecht verdeutlichen die Problematik mit dem Sorgerecht: Im Alltag nehmen diese Auseinandersetzungen zu. Dementsprechend häufig befassen sich die Familiengerichte in Deutschland mit dem Sorgerecht.

Sorgerecht bei Scheidung – Beratung tut Not

Grundsätzlich sollten diejenigen, die sich mit einer Ehescheidung auseinandersetzen, wissen, dass ihnen die gemeinsame elterliche Sorge über die Kinder zusteht. Es ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, die elterliche Sorge über das Kind auszuüben.


 

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